Schenkungsteuer

 

Schenkungen können helfen, Erbschaftsteuer zu sparen, wenn sie klug gestaltet sind. Wer zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte – etwa an Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige – trifft damit eine wichtige Entscheidung. Doch auch bei einer Schenkung erhebt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Steuern. Die Schenkungsteuer kann zu erheblichen Belastungen führen, wenn Freibeträge nicht genutzt oder steuerliche Fallstricke übersehen werden.

Besonders unter Ehegatten und innerhalb der Familie lassen sich auch größere Vermögen steuerfrei übertragen, wenn man bei der Gestaltung entsprechende Sorgfalt walten lässt. Nicht immer ist dabei der direkte Weg auch der beste. Manchmal können auch gesellschaftsrechtliche Lösungen sinnvoll sein.

Als erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Steuerrecht unterstütze ich Sie dabei, Schenkungen rechtlich sicher und steuerlich vorteilhaft zu gestalten. Ich begleite Sie bei der strategischen Planung ebenso wie bei der konkreten Umsetzung und der Kommunikation mit dem Finanzamt.

 

 

Meine Leistungen: 

 

Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen – Ich analysiere Ihre individuelle Vermögenssituation und berate Sie zu steuerlichen Freibeträgen, Steuerklassen und zur optimalen Verteilung

Strategische Nachfolgeplanung – Durch Schenkungen lassen sich Nachfolgeregelungen frühzeitig und geordnet umsetzen. Ich entwickle mit Ihnen ein Konzept, das sowohl steuerlich als auch familiär sinnvoll ist

Schenkungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht – Wenn Vermögen übertragen, aber weiterhin genutzt werden soll, helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung, z. B. mit Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrecht oder Rückforderungsrechten.

Gestaltungen zwischen Ehegatten – Besonders für Übertragungen unter Ehegatten sieht das Gesetz einige Privilegierungen vor. Ich prüfe mit Ihnen die Möglichkeit und zeige Lösungen auf, z.B.: Familienheim-schaukel, Güterstandschaukel, etc.

Gesellschaftsrechtliche Lösungen – Sei es die vermögensverwaltende Gesellschaft oder die Ehegatten-GbR; gemeinsam mit Ihnen finde ich die beste Lösung

Erstellung und Prüfung der Schenkungsteuererklärung – Ich unterstütze Sie bei der Erstellung der Schenkungsteuererklärung, prüfe Steuerbescheide und lege bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein

Vertretung gegenüber dem Finanzamt – Kommt es zu Auseinandersetzungen über die Höhe der Steuer, die Bewertung des übertragenen Vermögens oder andere Fragen, vertrete ich Ihre Interessen engagiert und fachlich fundiert.

 

 

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