Rürup-Rente

Neuerdings werden ETF (exchange-traded fund)  mit der Möglichkeit "gigantischer Steuerersparnisse" angepriesen. Häufig handelt es sich bei diesen Finanzprodukten aber nur  um eine Basisrentenversicherung, sodass der ETF-Sparer letztlich eine Rürup-Rente abschließt mit einem ETF-Baustein abschließt.

Die Basisrentenversicherung sog. Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Deshalb können die gezahlten Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich abgesetzt werden. Die später ausgezahlte Rente ist dann nachgelagert zu versteuern. Es bedarf einer genauen Kalkulation, ob sich die Basisrentenversicherung tatsächlich lohnt, denn in den meisten Fällen amortisieren sich die eingezahlten Beiträge erst ab einem sehr hohen Alter. 

Die eher geringen Vorteile der Basisrente muss in der Regel mit teilweise sehr massiven Nachteilen erkauft werden. Wenn Sie über diese Nachteile nicht aufgeklärt wurde, haben Sie unter umständen Anspruch auf Schadenersatz wegen Falschberatung! Die angepriesenen Steuerersparnisse wiegen die Nachteile nur selten auf und die Amortisation der Investments ist häufig mehr als fraglich.

Die Nachteile der Basisrentenversicherung sind u.a.:

Unkündbarkeit

Rürup-Verträge können lediglich ruhend gestellt werden, aber nicht gekündigt. Das bedeutet, es gibt auch keinen sog. Rückkaufwert.

Keine Kapitalisierung

Die Auszahlung der angesparten Raten ist lediglich in einer Rente möglich, die Sie erst mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze erhalten. Sie können sich den angesparten Betrag nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Keine Übertragbarkeit

Der Rürup-Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar. Das schließt eine Verpfändung oder Beleihung mit ein. 

Keine Vererbbarkeit

Grundsätzlich sind die angesparten Beträge bei der Rürup-Rente nur eingeschränkt vererbbar (z.B. an Ehepartner oder minderjährige Kinder). Eine freie Vererbung ist nicht möglich. Der sog. Hinterbliebenenschutz muss in der Regel durch Zusatzbeiträge erkauft werden.

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